Online-Verkaufsbedingungen
Diese Seite enthält Informationen über uns und die rechtlichen Bedingungen (diese „Bedingungen“), zu denen wir, Nails By Annabel Limited („NBA“, „wir“, „uns“, „unser“), Ihnen unsere Produkte über unsere Website (wie unten definiert) liefern.
Wir sind eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Glitterbels Germany UG, eingetragen beim Amtsgericht Hanau, Deutschland unter der Handelsregisternummer HRB 979220. Unser Geschäftssitz ist Leipziger Str. 72 Halle 4/5, 63571 Gelnhausen, Deutschland. Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist DE339878200.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstanden haben, bevor Sie eine Bestellung (wie unten definiert) bei uns aufgeben. Sollten Sie der Meinung sein, dass sich in diesen Bedingungen ein Fehler befindet, informieren Sie uns bitte umgehend.
Diese Bedingungen wurden zuletzt am 13. Juli 2026 aktualisiert.
Wir behalten uns das Recht vor (in angemessener Weise), diese Bedingungen jederzeit zu ändern, um Gesetzesänderungen oder andere Gründe mit zukünftiger Wirkung zu berücksichtigen. Die aktuellste Version unserer Bedingungen wird immer auf unserer Website angezeigt. Bitte schauen Sie daher vor der Bestellung von Produkten nach, um sicherzustellen, dass Sie über alle Änderungen informiert sind, die seit Ihrem letzten Besuch unserer Website vorgenommen wurden. Keine anderen Bedingungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind bindend, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart und von uns unterzeichnet.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten enthalten. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Kopie dieser Bedingungen aufzubewahren und diese Bedingungen von der Website auszudrucken, indem Sie auf das „Drucken“-Symbol in Ihrem Browser klicken, damit Sie sie für Ihre Unterlagen und zukünftige Bezugnahme aufbewahren können.
Diese Bedingungen und der Vertrag (wie unten definiert) sind nur in englischer Sprache verfasst.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie versuchen, eine Bestellung für Produkte über unsere Website aufzugeben, aufgefordert werden, diesen Bedingungen ausdrücklich zuzustimmen. Wenn Sie diese Bedingungen ablehnen, können Sie keine Bestellung für Produkte über unsere Website aufgeben.
Durch Klicken auf „Zur Kasse gehen“ und Absenden Ihrer Bestellung erklären Sie sich stets vorbehaltlos mit diesen Bedingungen einverstanden und stimmen zu, rechtlich an diese Bedingungen gebunden zu sein. Mit dem Absenden Ihrer Bestellung bestätigen, garantieren und versichern Sie, dass Sie zu Zwecken handeln, die mit Ihrem Gewerbe, Geschäft, Handwerk oder Beruf in Zusammenhang stehen und als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie nicht als Verbraucher (im Sinne von § 13 BGB) handeln. Wir können von Ihnen den Nachweis Ihres Unternehmereigenschaft verlangen, bevor der Vertrag zustande kommt, einschließlich der Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder anderer geeigneter Nachweise. Sie müssen alle für diesen Zweck erforderlichen Informationen und Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen.
Sollten Sie uns kontaktieren wollen, rufen Sie bitte unser Kundendienstteam unter 01782 901012 an oder senden Sie uns eine E-Mail an contact@glitterbels-europe.com oder eine andere E-Mail-Adresse, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit mitteilen. Wie Sie uns formelle Mitteilungen zu Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags zukommen lassen können, ist in Klausel 15.7 dargelegt. Wenn wir Sie aus irgendeinem Grund kontaktieren müssen, senden wir, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie uns in Ihrer Bestellung mitgeteilt haben.
IHRE AUFMERKSAMKEIT WIRD INSBESONDERE AUF DIE BESTIMMUNGEN DER KLAUSEL 12 GELENKT.
1. Auslegung
1. Auslegung
1.1 Definitionen:
(a) Geschäftstag bezeichnet einen Tag (außer Samstag, Sonntag oder einen Bank- oder Feiertag in Hessen, Deutschland), an dem Banken in Frankfurt am Main für Geschäfte geöffnet sind.
(b) Vertrag bezeichnet den Vertrag zwischen NBA und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
(c) Kunde bezeichnet die Person oder Firma, die die Waren von NBA kauft (wobei Verbraucher (im Sinne von § 13 BGB) ausdrücklich ausgeschlossen sind).
(d) Datenschutzgesetzgebung bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur Privatsphäre, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller anderen anwendbaren deutschen oder europäischen Datenschutzgesetze, jeweils in der jeweils gültigen Fassung.
(e) Lieferort bezeichnet den im Auftragsbestätigungsschreiben angegebenen Ort oder einen anderen Ort, den die Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbaren können.
(f) Ereignis höherer Gewalt bezeichnet ein Ereignis, einen Umstand oder eine Ursache außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmungen, Stürme, Dürren, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen; Krankheiten, Viren, Epidemien oder Pandemien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Covid-19 und jede mögliche Mutation oder Variante davon sowie jeden nachfolgenden ähnlichen Ausbruch); Terroranschläge, Bürgerkrieg, zivile Unruhen oder Aufstände, Krieg, Kriegsandrohung oder -vorbereitung, bewaffnete Konflikte, Verhängung von Sanktionen, Embargos oder Abbruch diplomatischer Beziehungen; Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungsleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strom, Gas, Wasser, Internet- oder Telefondienste; und im Falle von NBA jede Folge, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Brexit ergibt (einschließlich, zum Beispiel, die Einhaltung eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung, Regel, Vorschrift oder Anweisung und/oder Maßnahmen, die von einer Regierung oder öffentlichen Behörde ergriffen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verhängung eines Embargos, eine Export- oder Importbeschränkung, Quote oder andere Beschränkung oder Verbot, oder das Versäumnis, eine erforderliche Lizenz oder Zustimmung zu erteilen).
(g) Waren bezeichnet die Waren (oder Teile davon), die in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
(h) Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet Patente, Erfindungsrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Marken und Dienstleistungsmarken, Geschäftsnamen und Domänennamen, Geschäfts- oder Firmenwerte und das Recht, wegen unerlaubter Produktnachahmung oder unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Rechte an Designs, Nutzungsrechte und das Recht, die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zu schützen, sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, in jedem Fall, ob eingetragen oder nicht eingetragen, und einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Gewährung, Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte und des Rechts, die Priorität solcher Rechte zu beanspruchen, und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.
(i) Bestellung bezeichnet die Bestellung des Kunden für die Waren über die Website, die gemäß diesen Bedingungen übermittelt wird.
(j) Bestellbestätigung hat die in Klausel 3.3 genannte Bedeutung.
(k) Auftragsbestätigung hat die in Klausel 3.4 genannte Bedeutung.
(l) Spezifikation bezeichnet jede Beschreibung oder Spezifikation der Waren, die auf der Website enthalten ist.
(m) Website bezeichnet die von NBA betriebene und/oder kontrollierte Website, nämlich https://glitterbels-europe.com/ (in der jeweils aktualisierten Fassung).
1.2 Auslegung:
(a) Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der jeweils geänderten oder neu gefassten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle nach diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassenen untergeordneten Rechtsvorschriften in der jeweils geänderten oder neu gefassten Fassung.
(b) Jede Formulierung, die durch die Begriffe einschließlich, umfassen, insbesondere oder einen ähnlichen Ausdruck eingeführt wird, ist als beispielhaft auszulegen und schränkt den Sinn der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht ein.
(c) Der Ausdruck personenbezogene Daten hat die in der Datenschutzgesetzgebung angegebene Bedeutung.
(d) Ein Verweis auf Schriftform oder schriftlich umfasst E-Mails (sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist), jedoch kein Fax.
(e) Verweise auf Klauseln beziehen sich auf die Klauseln dieser Bedingungen.
2. Vertragsgrundlage
2. Vertragsgrundlage
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht oder die durch Handel, Brauch, Gepflogenheit oder Geschäftsverlauf impliziert werden.
2.2 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden im Einzelfall, einschließlich etwaiger Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen oder spezifischer Bedingungen, die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, gehen diesen Bedingungen vor.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die NBA hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Erfordernis der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gilt auch dann, wenn die NBA die Lieferung ohne ausdrücklichen Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen des Kunden ausführt.
2.4 Diese Bedingungen gelten auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren an denselben Kunden, ohne dass die NBA in jedem Einzelfall erneut auf sie Bezug nehmen muss, sofern der Kunde vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Vertrages auf diese Bedingungen hingewiesen wurde und eine angemessene Gelegenheit hatte, diese zur Kenntnis zu nehmen.
2.5 Muster, Abbildungen, Beschreibungen, Marketingmaterialien, Kataloge, Broschüren, Website-Informationen und andere Produktinformationen, die von der NBA herausgegeben werden, dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung der Waren. Sie werden nur insoweit Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit der Waren, als sie ausdrücklich in die Spezifikation, die Auftragsbestätigung oder eine andere individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien aufgenommen werden. Öffentliche Erklärungen der NBA über die Waren sind nur insoweit relevant, als sie Bestandteil der vereinbarten Spezifikation sind oder von der NBA vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.6 Der Kunde bestätigt, dass alle Angaben zu Größen, Gewichten, Kapazitäten und Abmessungen der Waren nur annähernd sind. Obwohl die NBA alle Anstrengungen unternommen hat, so genau wie möglich zu sein, unterliegen alle Größen, Gewichte, Kapazitäten und Abmessungen einer marktüblichen Toleranz.
2.7 Die Verpackung der Waren kann von der auf den Bildern der Website gezeigten abweichen.
3. Bestellungen
3. Bestellungen
3.1 Unsere Angebote im Online-Shop sind unverbindlich.
3.2 Der Kunde sollte den Anweisungen auf der Website folgen, um eine Bestellung aufzugeben. Nachdem der Kunde ausgewählte Waren in seinen Warenkorb gelegt hat, durchläuft er den Bestellvorgang von NBA, bei dem er bestimmte Informationen eingeben muss, darunter Kontaktdaten, Liefer- und Rechnungsinformationen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und korrekt sind. Dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, Fehler vor dem Absenden der Bestellung zu überprüfen und zu korrigieren.
3.3 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen.
3.4 Nachdem der Kunde eine Bestellung aufgegeben hat, erhält er eine E-Mail und, sofern vom Kunden vor der Bestellung ausgewählt, eine SMS-Nachricht von NBA, die den Eingang der Bestellung bestätigt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung bedeutet jedoch nicht, dass die Bestellung angenommen wurde. Die Annahme der vom Kunden aufgegebenen Bestellung durch NBA erfolgt wie in Klausel 3.4 beschrieben.
3.5 NBA kann eine Bestellung nach eigenem Ermessen für einen Zeitraum, der am Ende des 5. Werktages nach dem Tag der Bestellung endet, annehmen oder ablehnen. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn NBA eine schriftliche Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder die Lieferung der bestellten Waren ausstellt, wobei zu diesem Zeitpunkt der Vertrag zustande kommt.
3.6 Der Kunde verzichtet auf jedes Recht, das er andernfalls hätte, sich auf Bedingungen zu berufen, die in Dokumenten des Kunden enthalten, beigefügt oder übermittelt wurden und die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen.
3.7 Sobald eine Bestellung von NBA angenommen wurde, kann sie vom Kunden nicht mehr storniert werden, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich anders angegeben oder die vorherige schriftliche Zustimmung von NBA zur Stornierung wurde eingeholt.
3.8 Wenn NBA dem Kunden Waren (aus irgendeinem Grund) nicht liefern kann, wird NBA den Kunden schriftlich darüber informieren und die Bestellung nicht bearbeiten. Wenn der Kunde die Waren bereits (ganz oder teilweise) bezahlt hat, erstattet NBA, oder falls der Kunde die Zahlungsoption DivideBuy gewählt hat (siehe Klauseln 8.11 und 8.12 unten), erstattet DivideBuy dem Kunden die bereits gezahlten Beträge.
4. Waren
4. Waren
4.1 Die Waren sind in der Spezifikation beschrieben.
4.2 NBA kann Änderungen an der Spezifikation vornehmen, wenn diese Änderungen erforderlich sind, um anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu entsprechen, oder wenn sie die Qualität, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder die vereinbarten Eigenschaften der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen. NBA wird den Kunden unverzüglich über wesentliche Änderungen informieren.
5. Lieferung
5. Lieferung
5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von NBA anders vereinbart:
(a) liefert NBA (oder ein von NBA beauftragter Spediteur) die Waren zum Lieferort, sobald NBA dem Kunden mitteilt, dass die Waren zur Lieferung bereit sind; und
(b) ist die Lieferung mit dem Abschluss des Entladens der Waren am Lieferort beendet.
5.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Waren einer Lieferzeit von mindestens 10 Geschäftstagen unterliegen. Alle angegebenen Liefertermine sind nur annähernd, und die Lieferzeit ist nicht wesentlich.
5.3 NBA haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichtbereitstellung ausreichender Lieferanweisungen oder sonstiger für die Lieferung der Waren relevanter Anweisungen durch den Kunden verursacht werden.
5.4 Nimmt der Kunde die Lieferung der Waren nicht an oder verzögert die Annahme (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen weder der Kunde noch ein Vertreter des Kunden zur Annahme der Lieferung anwesend ist), so gilt, außer wenn eine solche Nichtannahme oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen von NBA aus dem Vertrag verursacht wird, Folgendes:
(a) der Kunde gilt als in Annahmeverzug, wenn NBA die Lieferung der Waren ordnungsgemäß angeboten hat und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Annahmeverzug erfüllt sind. In diesem Fall gilt die Lieferung als gleichwertig mit der Annahme, und die Gefahr an den Waren geht auf den Kunden über, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist; und
(b) NBA lagert die Waren bis zur Lieferung und kann die Erstattung aller angemessenen zusätzlichen Kosten und Ausgaben, die durch den Annahmeverzug des Kunden verursacht wurden, einschließlich Lager-, Versicherungs- und Bearbeitungskosten, verlangen. NBA kann eine angemessene Pauschale für die Lagerung in Höhe von EUR [●] pro Kalendertag berechnen, beginnend mit dem Datum, an dem der Kunde in Annahmeverzug gerät. NBA kann höhere Schäden nachweisen und geltend machen. Der Kunde kann nachweisen, dass NBA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Wenn der Kunde 7 Tage nach dem Fälligkeitsdatum der Lieferung der Waren die tatsächliche Lieferung der Waren nicht angenommen hat, kann NBA die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig verwerten und nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten dem Kunden einen etwaigen Überschuss über den Preis der Waren erstatten oder dem Kunden einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Preis der Waren in Rechnung stellen.
5.6 Wenn NBA bis zu 10 % mehr oder weniger als die bestellte Menge der Waren liefert, darf der Kunde diese nicht zurückweisen, aber nach Erhalt einer Mitteilung vom Kunden, dass die falsche Menge der Waren geliefert wurde, wird eine anteilige Anpassung der Bestellrechnung vorgenommen und NBA wird entweder dem Kunden einen etwaigen zu viel gezahlten Betrag erstatten (soweit die gelieferte Warenmenge geringer ist als die bestellte Menge) oder dem Kunden einen etwaigen Fehlbetrag in Rechnung stellen (soweit die gelieferte Warenmenge höher ist als die bestellte Menge), je nach Fall.
5.7 NBA kann die Waren in Teillieferungen liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Eine Lieferverzögerung oder ein Mangel einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung anderer Teillieferungen, es sei denn, er hat kein Interesse an der Teilleistung.
5.8 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist der Kunde (auf eigene Kosten und Spesen) verantwortlich für:
(a) die Beschaffung aller erforderlichen Einfuhrlizenzen, Genehmigungen oder Bewilligungen, die für die Einfuhr der Waren in das betreffende Gebiet oder deren Lieferung an den Kunden erforderlich sind, und, falls von NBA verlangt, hat der Kunde diese Lizenzen, Genehmigungen und/oder Bewilligungen NBA vor der Lieferung der betreffenden Warenlieferung zur Verfügung zu stellen; und
(b) alle Melde- und/oder Registrierungspflichten bezüglich der Waren im betreffenden Gebiet, wie sie durch lokale Gesetze oder Vorschriften festgelegt sind.
5.9 Ohne Einschränkung von Klausel 5.9 wird der Kunde (auf eigene Kosten und Spesen) NBA alle Dokumente zur Verfügung stellen, die gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften für den Export der Waren durch NBA zum Lieferort erforderlich sind, oder (falls lokale Gesetze oder Vorschriften dies von NBA verlangen) NBA bei der Beschaffung dieser Dokumente unterstützen.
6. Garantie
6. Garantie
6.1 Vorbehaltlich von Ziffer 12.2 gewährleistet NBA, dass die Waren bei Lieferung durch NBA Folgendes erfüllen:
(a) vorbehaltlich der Ziffern 2.5 bis 2.7 (einschließlich) in allen wesentlichen Belangen der Spezifikation entsprechen; und
(b) frei von wesentlichen Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sind;
6.2 Der Anspruch verjährt 12 Monate nach Lieferung (Garantiezeitraum).
6.3 Der Kunde hat die Ware nach der Lieferung unverzüglich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Mengen- oder Artabweichungen und Transportschäden sind NBA unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind NBA nach Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung der Ware oder die Mängelanzeige gemäß dieser Ziffer, gilt die Ware im gesetzlich vorgesehenen Umfang als genehmigt.
6.4 Vorbehaltlich der Ziffer 6.5, wenn:
(a) der Kunde NBA während des Garantiezeitraums schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Waren nicht der in Ziffer 6.1 dargelegten Garantie entsprechen (und fotografische Beweismittel zur Unterstützung des Anspruchs vorlegt);
(b) NBA eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung solcher Waren gegeben wird; und
(c) der Kunde (wenn von NBA dazu aufgefordert) solche Waren (in ihrer Originalverpackung und ordnungsgemäß verpackt) auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz von NBA zurücksendet,
wird NBA nach eigener Wahl die mangelhaften Waren ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig erstatten. Wählt NBA die Rückerstattung des Preises der mangelhaften Waren und hat der Kunde solche Waren über die Website unter Verwendung von DivideBuy erworben (siehe Ziffern 8.12 und 8.13 unten), wird jede dem Kunden zustehende Rückerstattung von DivideBuy vorgenommen und bereits vom Kunden gezahlte Beträge (falls vorhanden) berücksichtigen. Ist die von NBA gewählte Art der Abhilfe jedoch im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde diese Abhilfe ablehnen. Das Recht von NBA, die Nacherfüllung gemäß geltendem Recht zu verweigern, bleibt unberührt.
6.5 Vorbehaltlich der Ziffer 12.2 haftet NBA nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 6.1 dargelegten Garantie durch die Waren in einem der folgenden Fälle:
(a) der Kunde unterlässt die Mitteilung an NBA gemäß Ziffer 6.3;
(b) der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von NBA zur Lagerung und Verwendung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die gute Handelspraxis in Bezug darauf nicht befolgt hat;
(c) der Mangel entsteht als Ergebnis der Befolgung einer Anforderung des Kunden durch NBA;
(d) soweit der Kunde solche Waren ohne die schriftliche Zustimmung von NBA ändert;
(e) der Mangel entsteht durch normale Abnutzung, unsachgemäße Verwendung oder Änderung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen oder eine andere Handlung des Kunden, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragten;
(f) der Mangel entsteht durch natürliche Verschlechterung der Waren; oder
(g) die Waren von der Auftragsbestätigung und der Spezifikation abweichen, weil Änderungen vorgenommen wurden, um die Einhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften sicherzustellen.
6.6 Außer wie in dieser Ziffer 6 vorgesehen und vorbehaltlich der Ziffer 12.2, hat NBA keine Haftung gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nichteinhaltung der in Ziffer 6.1 dargelegten Garantie durch die Waren.
6.7 Diese Bedingungen gelten für alle von NBA gelieferten Ersatzwaren.
7. Risiko und Eigentum
7. Risiko und Eigentum
7.1 Das Risiko für die Ware geht mit Abschluss der Lieferung am Lieferort gemäß Ziffer 5 auf den Kunden über. Erfolgt der Versand der Ware an den Kunden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, sowie die Gefahr der Verzögerung, auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben worden ist. Die Lieferung gilt als gleichbedeutend mit der Abnahme, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
7.2 Das Eigentum an der Ware geht erst zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte auf den Kunden über:
(a) NBA erhält die vollständige Zahlung in verfügbaren Mitteln für die Ware und alle anderen Waren, die NBA an den Kunden geliefert hat und für die die Zahlung fällig geworden ist, wobei in diesem Fall das Eigentum an der Ware zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge übergeht; und
(b) der Kunde die Ware weiterverkauft.
7.3 Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Kunden hat der Kunde:
(a) die Ware gemäß den schriftlichen oder mündlichen Anweisungen von NBA und getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von NBA identifizierbar bleiben;
(b) keine Kennzeichen oder Verpackungen auf oder an der Ware zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
(c) die Ware in zufriedenstellendem Zustand zu erhalten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken zum vollen Preis zu versichern;
(d) NBA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Ereignis gemäß den Ziffern 9.1(b) bis 9.1(d) eintritt;
(e) die Ware, die dem Eigentumsvorbehalt von NBA unterliegt, vor vollständiger Zahlung aller gesicherten Forderungen nicht zu verpfänden, zu belasten, zur Sicherheit abzutreten oder sonstige Sicherungsrechte daran zu bestellen;
(f) NBA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte versuchen, auf im Eigentum von NBA stehende Waren zuzugreifen, diese zu beschlagnahmen, zu pfänden oder anderweitig zwangsweise zu vollstrecken; und
(g) NBA unverzüglich alle Informationen zu geben, die NBA von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Ware und die fortlaufende finanzielle Lage des Kunden vernünftigerweise verlangen kann.
7.4 Vorbehaltlich Ziffer 7.5 ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder zu verwenden (jedoch nicht anders), bevor NBA die Zahlung für die Ware erhält. In diesem Fall gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt von NBA erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Produkte zu deren vollem Wert, und NBA gilt als Hersteller. Bleibt im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt NBA Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Ware. Im Übrigen gelten für das entstehende Produkt dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware;
(b) der Kunde tritt hiermit NBA zur Sicherheit alle Forderungen ab, die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des entstehenden Produkts gegen Dritte entstehen, oder, soweit NBA gemäß Absatz (a) Miteigentum erworben hat, Forderungen in Höhe des Miteigentumsanteils von NBA. NBA nimmt diese Abtretung hiermit an. Die in Ziffer 7.3 festgelegten Pflichten des Kunden gelten entsprechend in Bezug auf die abgetretenen Forderungen;
(c) der Kunde bleibt neben NBA zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. NBA verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber NBA ordnungsgemäß nachkommt, kein Mangel in der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt und NBA seinen Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 7.5 durchsetzt. Ist eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, kann NBA verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner offenlegt, alle für den Einzug erforderlichen Informationen bereitstellt, die relevanten Dokumente übergibt und die Schuldner über die Abtretung informiert. In diesem Fall ist NBA auch berechtigt, die Ermächtigung des Kunden zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu widerrufen; und
(d) übersteigt der realisierbare Wert der NBA gewährten Sicherheiten den Betrag der gesicherten Forderungen von NBA um mehr als 10 %, so wird NBA auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in Höhe des überschüssigen Sicherheitenbetrags freigeben, die NBA nach eigenem Ermessen auswählen kann.
7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, tritt eines der in Ziffer 9.1(b) bis Ziffer 9.1(d) genannten Ereignisse ein oder verletzt er seine Pflichten aus Ziffer 7.3 oder 7.4 anderweitig wesentlich, so kann NBA unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe verlangen, dass der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Waren herausgibt, die dem Eigentumsvorbehalt von NBA unterliegen und nicht weiterverkauft oder in ein anderes Produkt eingearbeitet wurden.
8. Preis und Zahlung
8. Preis und Zahlung
8.1 Der Preis der Waren entspricht dem zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden auf der Website angegebenen Preis. NBA unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Preise der Waren zum Zeitpunkt der Eingabe der relevanten Informationen in das System korrekt sind. Für den Fall, dass NBA einen Fehler im Preis der vom Kunden bestellten Waren entdeckt, wird auf Ziffer 8.8 verwiesen.
8.2 Die auf der Website angegebenen Preise enthalten die deutsche Mehrwertsteuer (MwSt.) zum jeweils gültigen Satz, schließen jedoch die in Ziffer 8.4 aufgeführten Kosten aus, die zusätzlich zu zahlen sind.
8.3 Die Preise der Waren können sich von Zeit zu Zeit ändern, solche Änderungen wirken sich jedoch nicht auf bereits vom Kunden getätigte Bestellungen aus (es sei denn, diese Bedingungen sehen ausdrücklich etwas anderes vor). Ändert sich jedoch der Mehrwertsteuersatz nach dem Datum der Bestellung durch den Kunden, passt NBA den vom Kunden zu zahlenden Mehrwertsteuersatz an, es sei denn, der Kunde hat die Waren bereits vor Inkrafttreten der Mehrwertsteueränderung vollständig bezahlt.
8.4 Der Preis der Waren schließt die folgenden Positionen aus, die vom Kunden zusätzlich zum Preis zu zahlen sind (soweit zutreffend):
(a) mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die gemäß Ziffer 8.2 im Preis enthalten ist, alle Verkaufs-, Quellen- oder sonstigen anfallenden Steuern, Zölle, Bearbeitungs-, Einfuhr- und/oder Ausfuhrabgaben, Tarife und Zollabfertigungsgebühren, Maklergebühren und, wenn der Kunde außerhalb Deutschlands ansässig ist, alle anderen Beträge, die im Zusammenhang mit der Einfuhr und Lieferung der Waren zu zahlen sind;
(b) die Kosten und Gebühren für die Lieferung, Verpackung, Be- und Entladung, Versicherung und den Transport der Waren (einschließlich Fracht, Versand und Lieferung); und
(c) Kosten, die NBA dadurch entstehen, dass der Kunde die Annahme der Waren verweigert (einschließlich des Falls, dass weder der Kunde noch ein Vertreter des Kunden zur Annahme der Lieferung anwesend ist).
8.5 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist der Kunde allein verantwortlich für die Erhebung, Abführung und Zahlung aller Steuern, Gebühren, Abgaben, Zölle, Veranlagungen und sonstigen Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungs- oder anderen Behörde im Zusammenhang mit dem Kauf, der Einfuhr, dem Verkauf oder einer anderen Verbreitung der Waren erhoben werden (ausgenommen Einkommensteuer, der NBA unterliegen kann).
8.6 In Bezug auf alle zusätzlichen Beträge, die der Kunde gemäß Ziffer 8.4 und 8.5 an NBA zu zahlen hat, wird NBA eine Rechnung stellen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen ist.
8.7 Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle gemäß dem Vertrag zu zahlenden Beträge ausschließlich der Mehrwertsteuer oder sonstiger Verkaufssteuern oder Abgaben, die, falls zutreffend, vom Kunden zu zahlen sind.
8.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass NBA eine große Anzahl von Waren über die Website verkauft. Daher ist es stets möglich, dass trotz der zumutbaren Bemühungen von NBA einige der Waren auf der Website falsch bepreist sind. NBA überprüft die Preise normalerweise im Rahmen ihrer Versandverfahren, so dass:
(a) falls der korrekte Preis der Waren unter dem auf der Website angegebenen Preis liegt, NBA den niedrigeren Betrag bei der Versendung der Waren an den Kunden berechnet; und
(b) falls der korrekte Preis der Waren höher ist als der auf der Website angegebene Preis, NBA den Kunden vor Annahme der Bestellung und so bald wie möglich kontaktiert, um den Kunden über diesen Fehler zu informieren, und NBA dem Kunden die Möglichkeit gibt, die Waren zum korrekten Preis weiterzukaufen oder die Bestellung zu stornieren. NBA wird die Bestellung des Kunden erst annehmen und bearbeiten, wenn sie die Anweisungen des Kunden erhalten hat. Kann NBA den Kunden über die während des Bestellvorgangs angegebenen Kontaktdaten nicht erreichen, wird NBA die Bestellung nicht annehmen und den Kunden schriftlich benachrichtigen. Wenn NBA jedoch irrtümlich die Bestellung des Kunden annimmt und bearbeitet, obwohl ein Preisfehler offensichtlich und unverkennbar war und vom Kunden vernünftigerweise als Fehlpreis erkannt werden konnte, kann NBA die Lieferung der Waren stornieren und dem Kunden alle gezahlten Beträge zurückerstatten.
8.9 NBA akzeptiert Zahlungen per Debitkarte, Kreditkarte, Apple Pay (nur iOS), PayPal und DivideBuy. NBA akzeptiert die folgenden Karten: Visa, Mastercard, Maestro und American Express.
8.10 Der Kunde muss die Waren (einschließlich aller anfallenden Liefergebühren und aller anderen in diesen Bedingungen genannten Beträge) bezahlen, und NBA wird die vom Kunden gewählte Karte zur Bezahlung der Waren belasten, sobald der Kunde die letzte Rechnungsseite erreicht und seine Bestellung absendet. NBA kontaktiert sofort die Bank oder den Kartenaussteller des Kunden, um eine Autorisierung zur Abbuchung vom Konto des Kunden zu erhalten.
8.11 Der Kunde hat alle fälligen Zahlungen an NBA aus dem Vertrag in Euro (€) zu leisten.
8.12 Der Kunde hat alle fälligen Beträge gemäß dem Vertrag vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung zu zahlen (ausgenommen gesetzlich vorgeschriebene Abzüge oder Einbehaltungen). Der Kunde kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderung unbestritten, von NBA anerkannt, durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder wenn solche Forderungen aus demselben synallagmatischen Vertragsverhältnis entstehen. NBA kann jederzeit, ohne andere Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, die ihr zustehen, jeden ihr vom Kunden geschuldeten Betrag mit jedem von NBA an den Kunden zu zahlenden Betrag aufrechnen.
9. Kündigung und Aussetzung
9. Kündigung und Aussetzung
9.1 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe kann NBA den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie dem Kunden eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, wenn:
(a) der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und (sofern eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 10 Tagen oder einer längeren, den Umständen nach angemessenen Frist, nachdem er von NBA eine schriftliche Aufforderung dazu erhalten hat, behebt;
(b) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, der Kunde einen Insolvenzplan oder eine vergleichbare Restrukturierungsvereinbarung mit seinen Gläubigern eingeht oder ein vergleichbares Ereignis in einer anderen Rechtsordnung eintritt;
(c) der Kunde die gesamte oder einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit einstellt oder unterbricht, oder es objektive Anzeichen dafür gibt, dass eine solche Einstellung oder Unterbrechung unmittelbar bevorsteht; oder
(d) es objektive Anzeichen dafür gibt, dass sich die finanzielle Lage des Kunden so verschlechtert hat, dass die Fähigkeit des Kunden, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wesentlich gefährdet ist.
9.2 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann NBA die Bereitstellung und Lieferung der Waren gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und NBA aussetzen, wenn der Kunde einem der in den Klauseln 9.1(b) bis 9.1(d) genannten Ereignisse unterliegt oder begründete objektive Anzeichen dafür bestehen, dass der Kunde einem dieser Ereignisse unterliegen wird, oder wenn der Kunde einen überfälligen Betrag gemäß dem Vertrag nicht zahlt.
9.3 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann NBA den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie dem Kunden eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, wenn der Kunde einen überfälligen Betrag nicht innerhalb einer von NBA in einer schriftlichen Mahnung festgelegten angemessenen Nachfrist zahlt, es sei denn, eine solche Nachfrist ist nach geltendem Recht entbehrlich.
9.4 Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund bleiben alle fälligen Zahlungsansprüche von NBA zahlbar. Der Kunde hat NBA unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und aufgelaufenen Zinsen zu zahlen.
9.5 Die Beendigung des Vertrags berührt keine der Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien, die bis zur Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für eine Vertragsverletzung zu fordern, die zum oder vor dem Datum der Beendigung bestand.
9.6 Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt ist, bei oder nach der Beendigung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
10. Produktrückruf
10. Produktrückruf
10.1 Wenn der Kunde Gegenstand einer Aufforderung, gerichtlichen Anordnung oder sonstigen Weisung einer staatlichen oder regulierenden Behörde zur Marktrücknahme von Waren ist (Rückrufmitteilung), hat er NBA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und eine Kopie der Rückrufmitteilung beizufügen.
10.2 Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, darf der Kunde keinen Rückruf oder keine Rücknahme ohne die schriftliche Genehmigung von NBA vornehmen und nur dann in strikter Übereinstimmung mit den Anweisungen von NBA bezüglich des Prozesses der Durchführung der Rücknahme.
11. Geistiges Eigentum
11. Geistiges Eigentum
11.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit den Waren und der Website verbleiben im Eigentum von NBA, und nichts in diesem Vertrag ist dazu bestimmt, das Eigentum an solchen Rechten an den Kunden zu übertragen.
12. Haftungsbeschränkung
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 12 gelten für jede Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig.
12.2 Nichts in diesem Vertrag schränkt die Haftung der NBA ein oder schließt sie aus für:
(a) Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
(b) Ansprüche nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz;
(c) Betrug oder arglistige Täuschung oder jede andere Haftung, die nach deutschem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
(d) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die NBA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unerlässlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und diese Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.3 Diese Klausel 12 bleibt auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.
13. Höhere Gewalt
13. Höhere Gewalt
13.1 Keine Partei ist vertragsbrüchig oder haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter solchen Umständen hat die betroffene Partei Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Frist zur Erfüllung solcher Verpflichtungen. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung 3 Monate an, so kann die nicht betroffene Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei kündigen.
13.2 Zur Vermeidung von Zweifeln stellt die Zahlungsunfähigkeit einer Partei kein Ereignis höherer Gewalt gemäß dieser Klausel 13 dar.
14. Datenschutz
14. Datenschutz
14.1 Jede Partei hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass sie die Anforderungen aller von Zeit zu Zeit geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften bezüglich der Nutzung personenbezogener Daten, einschließlich (ohne Einschränkung) der Datenschutzgesetzgebung, erfüllt und die andere Partei bei der Erfüllung dieser Anforderungen unterstützt. Diese Klausel ergänzt die Verpflichtungen einer Partei, die sich aus solchen Anforderungen ergeben, und mindert, beseitigt oder ersetzt diese nicht.
14.2 NBA wird die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur wie in ihrer Datenschutzerklärung (abrufbar auf der Website unter der Registerkarte „Datenschutz“) beschrieben verwenden.
15. Allgemeines
15. Allgemeines
15.1 Abtretung und andere Verfügungen.
(a) NBA kann jederzeit alle oder einzelne ihrer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise darüber verfügen.
(b) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von NBA keines seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, treuhänderisch verwalten oder auf sonstige Weise darüber verfügen.
15.2 Vertraulichkeit.
(a) Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche und/oder geschützte Informationen über die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Preise, Operationen, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Unternehmensgruppe, zu der die andere Partei gehört, oder die Bedingungen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen den Parteien an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 15.2(b) zulässig.
(b) Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
(i) gegenüber ihren Mitarbeitern, Führungskräften oder professionellen Beratern, die diese Informationen zur Ausübung der Rechte oder zur Erfüllung der Pflichten der Partei gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag kennen müssen. Jede Partei hat sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Führungskräfte oder professionellen Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 15.2 einhalten.
(ii) wenn dies gesetzlich, von einem zuständigen Gericht oder einer staatlichen oder behördlichen Stelle gefordert wird; und
(iii) zur Durchsetzung ihrer Rechte gemäß dem jeweiligen Auftrag.
(c) Keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke verwenden, als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
15.3 Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von NBA keine öffentlichen Erklärungen über das Bestehen, den Gegenstand oder die Bedingungen des Vertrags, die darin vorgesehenen weiteren Transaktionen oder die Beziehung zwischen den Parteien abgeben oder Dritten gestatten, diese abzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich, von einer staatlichen oder behördlichen Stelle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einer relevanten Wertpapierbörse), einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Zweifeln gelten die Bestimmungen dieser Klausel 15.3 nicht für NBA.
15.4 Gesamte Vereinbarung.
(a) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und löscht alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusagen und Absprachen zwischen ihnen, sei es schriftlich oder mündlich, die sich auf seinen Gegenstand beziehen.
(b) Jede Partei stimmt zu, dass sie keine Rechtsbehelfe in Bezug auf eine Aussage, Zusicherung, Versicherung oder Gewährleistung (ob unschuldig oder fahrlässig gemacht) hat, die nicht im Vertrag enthalten ist.
15.5 Verzicht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs, das/der gemäß dem Vertrag oder gesetzlich vorgesehen ist, stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar, noch hindert oder beschränkt es/sie die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Keine einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs hindert oder beschränkt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs.
15.6 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, illegal oder undurchsetzbar sein oder werden, so ist sie im geringsten notwendigen Umfang so zu ändern, dass sie gültig, legal und durchsetzbar ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gelöscht. Eine Änderung oder Löschung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags.
15.7 Mitteilungen.
(a) Jede Mitteilung an eine Partei gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag muss:
(i) schriftlich erfolgen;
(ii) an die Partei an deren eingetragenen Sitz (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt) oder deren Hauptgeschäftssitz (in jedem anderen Fall) oder eine andere Adresse gerichtet sein, die diese Partei der anderen Partei schriftlich gemäß dieser Klausel mitgeteilt hat; und
(iii) persönlich, per vorbezahlter Einschreiben oder einem anderen Zustelldienst für den nächsten Werktag oder per Kurier zugestellt werden.
(b) Eine Mitteilung gilt als empfangen:
(i) bei persönlicher Zustellung, wenn sie an der in Klausel 15.7(a) genannten Adresse hinterlassen wird;
(ii) bei Versand per vorbezahlter Einschreiben oder einem anderen Zustelldienst für den nächsten Werktag, um 9.00 Uhr am zweiten Geschäftstag nach der Absendung;
(iii) bei Zustellung durch einen Kurierdienst, an dem Datum und zu der Uhrzeit, zu der der Zustellbeleg des Kuriers unterschrieben wird.
(c) Eine gemäß dem Vertrag abgegebene Mitteilung ist ungültig, wenn sie per E-Mail versandt wird.
(d) Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Klageschriften oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren.
15.8 Rechte Dritter. Niemand außer einer Vertragspartei und ihren zulässigen Abtretungsempfängern hat das Recht, eine der Bestimmungen des Vertrags durchzusetzen.
15.9 Anwendbares Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich nicht-vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben, unterliegen dem Recht Deutschlands und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
15.10 Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass, vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen, die Gerichte von Frankfurt am Main die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich nicht-vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben. Nichts in dieser Klausel schränkt das Recht von NBA ein, Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben, noch schließt die Erhebung von Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einem oder mehreren Gerichtsständen die Erhebung von Klagen in anderen Gerichtsständen aus, ob gleichzeitig oder nicht, soweit dies nach dem Recht des jeweiligen anderen Gerichtsstandes zulässig ist.

